Bilaterale Verträge: Zentrale Fragen bleiben offen

 

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Die Stiftung für direkte Demokratie unterstützt stabile Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, sieht jedoch auch demokratiepolitische Risiken. In ihrer Vernehmlassungsantwort zum Vertragspaket Schweiz–EU fordert sie unabhängige Studien zu den Folgen der dynamischen Rechtsübernahme und – wo nötig – flankierende Massnahmen zum Schutz der Volksrechte.

Stabile und verlässliche Beziehungen zur EU liegen im ureigenen Interesse der Schweiz. Eine Vertiefung der bilateralen Beziehungen kann jedoch nur dann tragfähig sein, wenn sie mit dem politischen System der Schweiz vereinbar bleibt – in der Praxis ebenso wie auf dem Papier.

Eine demokratiepolitische Beurteilung des Vertragspakets (Bilaterale III) ist derzeit nicht möglich. Zu viele zentrale Fragen im Vertragstext und in den begleitenden Dokumenten bleiben unbeantwortet – insbesondere die Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme auf Volksrechte, Parlament und Kantone. Betroffen sind Verfahren wie Vernehmlassungen, Gesetzgebungen, Initiativen und Referenden.

Offene Fragen zur dynamischen Rechtsübernahme

Auch die geplanten institutionellen Mechanismen werfen Fragen auf: Wie funktioniert der «Gemischte Ausschuss»? Wer vertritt die Schweiz? Und wie transparent werden die Entscheidungen in diesem Ausschuss gefällt?

Unklar bleibt zudem, wie sich Bürger:innen und zivilgesellschaftliche Organisationen künftig in die europäischen «Decision-Shaping»-Prozesse einbringen können, wenn Entscheidungen ausserhalb nationaler Verfahren getroffen werden.

Die Sorge um die direkte Demokratie ist nicht unbegründet. Schon heute werden Volksinitiativen, die mit bilateralen Verträgen kollidieren, nicht vollständig umgesetzt – etwa im Fall der Alpen-Initiative. Auch beim Schengen-Abkommen hat sich gezeigt, dass die dynamische Rechtsübernahme den demokratischen Diskurs rund um Abstimmungen beeinflussen kann.

Flankierende Demokratie-Massnahmen prüfen

Für eine fundierte Meinungsbildung von Parlament und Bevölkerung zu den Bilateralen III braucht es jetzt vertiefte Studien, die der Bundesrat unverzüglich in Auftrag geben sollte. Nur so lässt sich klären, welche Folgen das Vertragspaket für die direkte Demokratie der Schweiz tatsächlich hat. Zeigen sich Problemzonen, müssen Bundesrat und Parlament noch vor einer Volksabstimmung handeln und flankierende Massnahmen zum Schutz der Volksrechte beschliessen.

👉 Vernehmlassungsantwort der Stiftung für direkte Demokratie (PDF)

Stiftung für direkte Demokratie

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