Inklusion als Etikettenschwindel?

Botschaft des Bundesrates zur Inklusions-Initiative

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Der Bundesrat hat seine Botschaft zur Inklusions-Initiative verabschiedet. Damit setzt er die Leitplanken für die Debatte im Parlament.

Vielleicht erinnern Sie sich: Wir haben die Inklusions-Initiative 2024 mit 108'000 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und schlägt stattdessen einen indirekten Gegenvorschlag vor.

Doch was steht konkret in dieser Botschaft des Bundesrates? Die gute Nachricht: Nach massiver Kritik wurde der indirekte Gegenvorschlag in einzelnen Punkten verbessert.

Die schlechte Nachricht: Es reicht bei weitem nicht. «Der Bundesrat hat uns ein Inklusionsgesetz versprochen und legt nun eine Vorlage vor, die diesen Namen nicht verdient», sagt Islam Alijaj, Präsident des Vereins für eine inklusive Schweiz und Mitglied des Initiativkomitees.

Die Inklusions-Initiative fordert echte Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Sie fordert die freie Wahl von Wohnform und Wohnort. Und sie fordert den Zugang zu bedarfsgerechter Assistenz.

Genau diese zentralen Punkte werden im Gegenvorschlag weiterhin nicht verbindlich geregelt.

Jetzt liegt der Ball beim Parlament. National- und Ständerat haben zwölf Monate Zeit, den Gegenvorschlag des Bundesrates zu prüfen, zu ändern oder einen eigenen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Für die parlamentarische Debatte braucht es eine starke Stimme der Selbstbetroffenen und eine breit abgestützte Zivilgesellschaft, um gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen einzufordern und durchzusetzen.

👉🏼 Bitte notieren Sie sich Samstag, 2. Mai, in der Agenda. Dann findet in Zürich die nationale Kundgebung «Nicht über uns – ohne uns!» für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt.

Foto: Ruben Hollinger

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