Streichungen wegen Unterschriften-Bschiss: Verschärfung trifft mehr Unterschriften als angenommen

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Die verschärfte Bescheinigungspraxis bei Volksinitiativen und Referenden betrifft deutlich mehr Unterschriften als bisher angenommen: rund 5,6 Prozent, wie eine Auswertung der Stiftung für direkte Demokratie zeigt. Der Aufwand für Komitees und Gemeinden steigt, ohne Sicherheitsgewinn. Zudem werden politische Rechte beeinträchtigt, etwa von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen.

Im Oktober 2025 hat die Bundeskanzlei die Regeln für die Bescheinigung von Unterschriften deutlich verschärft, ohne die Komitees, die sammelnden Organisationen oder die Bevölkerung darüber im Voraus zu informieren.

Seither gilt: Wer beim Ausfüllen eines Unterschriftenbogens Unterstützung erhält und Vornamen und Nachnamen nicht «von eigener Hand» ausgefüllt hat, muss damit rechnen, dass seine Unterschrift gestrichen wird.

Es genügt nicht, wenn die Person die Willensbekundung handschriftlich mit ihrer Unterschrift bestätigt. Zuvor wurden solche Unterschriften in der Regel als gültig anerkannt. Die neue Bescheinigungspraxis stellt damit eine klare Verschärfung dar.

Detaillierte Zahlen aus fünf Kantonen

Für die vorliegende Auswertung wurden 16’169 Unterschriften der im Februar eingereichten Lebensmittelschutz-Initiative aus fünf Kantonen (BS, SZ, SH, GE, ZG) untersucht. Dabei zeigt sich, dass 1,5 Prozent der Unterschriften von den Gemeinden wegen «gleicher Hand» gestrichen wurden. Weitere 4,1 Prozent weisen dieselben Merkmale auf, wurden jedoch bislang nicht beanstandet.

Insgesamt ergibt sich damit ein Anteil von rund 5,6 Prozent der Unterschriften, die nicht «von eigener Hand» ausgefüllt sind und gemäss aktueller Praxis als ungültig gelten könnten. Hochgerechnet auf eine Volksinitiative entspricht dies rund 5’500 der erforderlichen 100’000 Unterschriften. Bislang gingen Bundesrat und Bundeskanzlei von deutlich tieferen Anteilen im Bereich von unter einem Prozent aus.

Balkendiagramm zur Lebensmittel­schutz-Initiative mit dem Titel „Unterschriften von gleicher Hand“. Dargestellt ist der Anteil von Unterschriften, bei denen Vorname/Name nicht eigenhändig ausgefüllt wurden, in fünf Kantonen (Basel-Stadt, Schwyz, Zug, Schaffhausen, Genf).  Gelbe Balken zeigen den Anteil, den Gemeinden als gültig bescheinigt haben, schwarze Balken den Anteil der gestrichenen (ungültigen) Unterschriften.  Werte:  Basel-Stadt: 2.41 % gültig, 0.60 % ungültig Schwyz: 5.02 % gültig, 1.87 % ungültig Zug: 5.65 % gültig, 2.62 % ungültig Schaffhausen: 5.05 % gültig, 0.88 % ungültig Genf: 4.27 % gültig, 1.09 % ungültig  Gestrichelte Linien markieren die Durchschnittswerte: 4.13 % (gültig) und 1.48 % (ungültig).


Die Auswertung zeigt zudem deutliche Unterschiede zwischen Kantonen. Im Fall von jeweils 97 Unterschriften pro Kanton wurden in Schaffhausen 17 Unterschriften gestrichen, in Zug dagegen 45. Die Unterschiede zeigen, dass die Praxis je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich angewendet wird und der Anteil gestrichener Unterschriften deutlich variiert.

Stichproben aus den Gemeinden Luzern, Lausanne, Köniz und Genf, die die Stiftung bereits im November 2025 veröffentlichte, zeigten bereits ein ähnliches Bild: Die Streichquoten lagen zwischen fünf und 15 Prozent.

Auswirkungen auf Komitees und politische Rechte

Von der Verschärfung besonders betroffen sind Komitees, die Unterschriften ohne kommerzielle Sammelfirmen sammeln und stattdessen auf Postversand, lokale Netzwerke oder digitale Kanäle setzen. Komitees müssen mehr Unterschriften sammeln, um sicher auf die erforderliche Zahl gültiger Einträge zu kommen. Während bisher rund 120’000 Unterschriften ausreichten, dürfte neu bei mehr als 125’000 liegen.

Damit steigt insbesondere gegen Ende einer Sammlung der Aufwand deutlich, da die am einfachsten erreichbaren Unterstützer:innen bereits mobilisiert sind. Dies führt zu höheren Kosten und einem grösseren organisatorischen Druck. Auch für Gemeinden steigt der Aufwand.

Recherchen der Stiftung zeigen zudem, dass von der Streichung insbesondere Personen betroffen sind, die im gleichen Haushalt leben – darunter ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen (vgl. Schwerpunkt unten).

Kein Sicherheitsgewinn

Die kritisierten Massnahmen der Bundeskanzlei entstanden im Nachgang des «Unterschriften-Bschiss» von 2024. Doch die Verschärfung macht die Unterschriftensammlung nicht sicherer. Ob Vor- und Nachname eigenhändig eingetragen werden oder nicht, ist kein Indiz für unlautere Absichten. Wer betrügen will, verteilt Einträge auf verschiedene Listen. Menschen, die auf einem Bogen die Namen von Familienmitgliedern oder Mitbewohner:innen eintragen, wollen weder manipulieren noch fälschen.

Schutz der politischen Rechte sicherstellen

Die Stiftung für direkte Demokratie fordert deshalb eine Überprüfung der aktuellen Praxis und einen offenen politischen Dialog über verhältnismässige Massnahmen zum Schutz der direkten Demokratie.

In die gleiche Richtung zielt die Motion von Marianne Binder-Keller, die der Ständerat in der Frühjahrssession an die Staatspolitische Kommission überwiesen hat. Binder-Keller fordert, den eigenhändig bekundeten Willen stimmberechtigter Personen bei Initiativen und Referenden zu berücksichtigen.

Parallel dazu untersucht ein parlamentarischer Bericht den «Unterschriften-Bschiss» sowie die umstrittenen Verschärfungen der Bundeskanzlei. Gemäss Ständerat Carlo Sommaruga, der den Bericht mitverfasst hat, soll dieser Anfang April erscheinen.


Wer wird gestrichen? Der Fall von Paul H.

Recherchen der Stiftung für direkte Demokratie zeigten, dass von der Streichung viele ältere Personen und Menschen mit Behinderung betroffen sind. Ein Fall ist die Geschichte von Paul H.*

Paul H. ist 86 Jahre alt, lebt in einem Seniorenheim und hat 2025 die Solar-Initiative unterschrieben. Ein Familienmitglied half ihm beim Ausfüllen des Formulars. Deshalb wurde seine Unterschrift für ungültig erklärt.

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Im Kontrollfeld am rechten Rand – gleich neben der Unterschrift – schreiben Gemeinden häufiger ein kleines «d» auf den Unterschriftenbogen. Das heisst: Diese Unterschrift zählt nicht mehr.

Für die Bundeskanzlei gilt Paul H. seither als «schreibunfähig»: Er darf nicht mehr mit Unterstützung unterschreiben. Stattdessen müsste eine andere Person den Bogen ausfüllen und «in Vertretung» unterzeichnen – ein bürokratischer Umweg, der den eigenen politischen Willen de facto entwertet.

Wie viele Menschen sind von solchen Streichungen betroffen? Der Bundesrat konnte auf Anfrage keine Zahlen nennen. Deshalb hat die Stiftung für direkte Demokratie im März 2026 eine Umfrage gestartet, an der über 1'000 Menschen teilgenommen haben. Die drei wichtigsten Ergebnisse:

  • 95 Prozent der Personen, die Unterstützung benötigen, unterschreiben selbst – anstatt eine Vertretung zu nutzen.
  • In fast zwei Dritteln der Fälle hilft ein Familienmitglied oder die Partner:in beim Ausfüllen des Formulars.
  • 82 Prozent der Betroffenen wussten nicht, dass ihre Unterschrift seit November 2025 nicht mehr gezählt wird.

Paul H. ist so gesehen kein Einzelfall. Er ist die Regel und zeigt, welche Auswirkungen die Verschärfung der Bundeskanzlei auf die politischen Rechte besonders vulnerabler Gruppen hat.

* Hinweis: Alle persönlichen und biografischen Angaben zu Paul H. und seiner Familie sind aus Persönlichkeitsschutzgründen anonymisiert.


Über die Stiftung für direkte Demokratie

Die Stiftung für direkte Demokratie fördert die politische Partizipation der Bevölkerung. Sie unterstützt Initiativen und Referenden, welche sich für Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Nachhaltigkeit einsetzen.

Die Stiftung gewährleistet den Betrieb der Demokratie-Plattform WeCollect und stellt für die Lancierung von Initiativen und Referenden kostenlos digitale Werkzeuge zur Verfügung.

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