Eine neue Studie im Auftrag der Stiftung für direkte Demokratie zeigt, dass die dynamische Rechtsübernahme der Bilateralen III die politische Mitwirkung von Bundesrat, Parlament, Kantonen und Bevölkerung verändert. Um die Schweizer Demokratie zu stärken, schlägt die Studie sieben flankierende Massnahmen vor.
«Mehr Europa braucht mehr Demokratie», sagt Daniel Graf von der Stiftung für direkte Demokratie, welche die Studie beim Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) in Auftrag gegeben hat. «Wenn politische Entscheidungen stärker mit Europa verknüpft werden, müssen auch die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten weiterentwickelt werden.»
Studie untersucht Folgen der dynamischen Rechtsübernahme
Die neue Studie analysiert die Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme auf das politische System in der Schweiz. Sie zeigt: Die Schweiz kann im Rahmen des sogenannten Decision Shaping bei der Rechtsetzung auf europäischer Ebene mitwirken. Die federführende Rolle liegt dabei aber beim Bundesrat, den Departementen und den Bundesämtern. Die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments bleiben weitgehend unverbindlich.
«Die dynamische Rechtsübernahme verschiebt die Machtbalance», sagt Daniel Graf zu den Studienresultaten. «Gestärkt werden Bundesrat und Verwaltung. Geschwächt werden Parlament, Bevölkerung und zivilgesellschaftliche Organisationen.»
Die direkte Demokratie bleibt zwar formell erhalten. Gleichzeitig kann die dynamische Rechtsübernahme neue Spannungen zwischen direktdemokratischen Entscheiden und den bilateralen Verpflichtungen der Schweiz schaffen. Zudem verliert die klassische Einflussnahme über Vernehmlassungen, parlamentarische Prozesse oder Referendumsdrohungen an Gewicht, wenn politische Weichenstellungen bereits auf europäischer Ebene erfolgen.
Flankierende Demokratie-Massnahmen
«Die Frage bei den Bilateralen III ist nicht nur, welche wirtschaftlichen und politischen Chancen sie bieten», sagt Graf. «Ebenso wichtig ist die Frage, wie die demokratische Mitwirkung unter den neuen Rahmenbedingungen gesichert werden kann.»
Vor diesem Hintergrund schlägt die Studie sieben flankierende Demokratie-Massnahmen vor. Der Begriff der flankierenden Massnahmen ist aus der Europapolitik bestens bekannt: Bei der Personenfreizügigkeit ging es um Lohnschutz, bei den Bilateralen III auch um die Stärkung der demokratischen Mitwirkung.
Vier vorgeschlagene Massnahmen könnten noch vor einer Volksabstimmung umgesetzt werden:
- Frühzeitige und verbindliche Einbindung des Parlaments in die europapolitische Positionsbildung.
- Schaffung einer ständigen, parlamentarischen Europakommission zur Stärkung der Kompetenz.
- Frühere Vernehmlassungen, damit Kantone, Parteien, Verbände und Zivilgesellschaft rechtzeitig Einfluss nehmen können.
- Aufbau öffentlich zugänglicher Europadienste, die Entwicklungen des EU-Rechts aufbereiten und transparent machen.
Parlament und Bevölkerung stärker einbeziehen
Zwei weitere Massnahmen könnten bereits vor einer Abstimmung beraten und vorbereitet werden. Eine Europamotion soll es dem Parlament ermöglichen, den Bundesrat bei der Festlegung der schweizerischen Verhandlungsposition verbindlich zu mandatieren. Zudem soll eine unabhängige Demokratiebeauftragte die innerstaatlichen Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme auf die direkte Demokratie, die parlamentarische Mitwirkung und die politischen Rechte systematisch beobachten.
Als weiterführende Massnahme schlägt die Studie eine europäische Volksmotion vor. Sie würde es einer bestimmten Zahl von Stimmberechtigten ermöglichen, der Bundesversammlung einen Auftrag an den Bundesrat zu beantragen. Dadurch könnten europapolitische Anliegen bereits zu einem frühen Zeitpunkt in den politischen Prozess eingebracht werden.
«Bis zur Abstimmung über das EU-Vertragspaket bleibt noch Zeit für flankierende Massnahmen, aber die Uhr tickt», sagt Graf. «Bundesrat und Parlament müssen der Bevölkerung aufzeigen, wie sie die Demokratie stärken und den möglichen Demokratieverlust ausgleichen wollen.»
Die Studie ist veröffentlicht unter: demokratie-studie.demokratie.ch.
