Das Bundesamt für Justiz verschiebt erneut die Einführung der staatlichen E-ID. Begründet wird dies mit zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen. Ein neues Datum nennt der Bund nicht. Die Vertrauensinfrastruktur soll unabhängig davon im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen.
Für die Stiftung für direkte Demokratie ist die erneute Verzögerung bedauerlich. Jetzt braucht es rasch Klarheit, wann realistisch mit der Einführung der E-ID zu rechnen ist.
Die Stimmbevölkerung hat sich im September 2025 für höchste Standards bei Datenschutz und Sicherheit ausgesprochen. Sie erwartet nun auch, dass die Umsetzung zügig und verlässlich vorangetrieben wird.
Die E-ID hat einen hohen gesellschaftlichen und politischen Stellenwert. Sie kann den barrierefreien Zugang zu digitalen Dienstleistungen verbessern und dazu beitragen, dass politische Rechte auch im digitalen Raum sicher und zugänglich ausgeübt werden können – insbesondere für Menschen mit Behinderungen und ältere Personen.
Die Stiftung für direkte Demokratie hat sich in zwei Abstimmungen für eine staatliche, dezentrale und datensparsame E-ID eingesetzt. 2021 verhinderte sie mit einem Referendum und einer breiten zivilgesellschaftlichen Allianz, dass private Unternehmen den digitalen Schweizer Pass ausstellen und sensible Personendaten verwalten.
2025 engagierte sie sich an der Seite von Bundesrat und Parlament für das neue E-ID-Gesetz, das am 28. September 2025 mit 50,4 Prozent Ja-Stimmen knapp angenommen wurde.
