Wer eine Initiative oder ein Referendum unterschreibt, muss seinen politischen Willen persönlich mit der eigenen Unterschrift bestätigen. Doch was passiert, wenn jemand beim Ausfüllen des Unterschriftenbogens Hilfe braucht? Eine neue Modellrechnung der Stiftung für direkte Demokratie zeigt: Rund 285'000 Stimmberechtigte in der Schweiz könnten davon betroffen sein. Seit einer Praxisänderung der Bundeskanzlei drohen ihre Unterschriften ungültig zu werden.
In der Schweiz gibt es keine Statistik dazu, wie viele Stimmberechtigte einen Unterschriftenbogen für eine Initiative oder ein Referendum nicht vollständig selbst ausfüllen können. Wir haben deshalb erstmals versucht, die Grössenordnung zu berechnen.
Das Ergebnis unserer Modellrechnung: Rund 285'000 Stimmberechtigte sind beim Ausfüllen eines Unterschriftenbogens auf Unterstützung angewiesen.
Dazu gehören insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Betroffen sein können aber auch Menschen mit starken körperlichen Einschränkungen, Personen mit grossen Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben oder Menschen, die vorübergehend nicht selbst schreiben können.
Für sie ist eine scheinbar kleine Änderung bei der Bescheinigung von Unterschriften zu einer zusätzlichen Hürde für die politische Teilhabe geworden.
Eigenhändig unterschrieben, trotzdem ungültig
Im Oktober 2025 verschärfte die Bundeskanzlei ihre Praxis bei der Bescheinigung von Unterschriften. Anlass waren gefälschte Unterschriften, die im Zusammenhang mit kommerziellen Sammelfirmen bekannt geworden waren.
Seither werden Einträge grundsätzlich beanstandet, wenn Vor- und Nachnamen mehrerer Personen offensichtlich von derselben Person eingetragen wurden.
Das führt zu Situationen wie dieser: Eine Person hilft ihrer Grossmutter beim Ausfüllen eines Unterschriftenbogens. Sie trägt den Namen der Grossmutter ein und anschliessend ihren eigenen. Beide lesen den Text und unterschreiben persönlich und eigenhändig.
Trotzdem kann heute eine der beiden Unterschriften gestrichen werden. Dabei ist die eigenhändige Unterschrift gerade der entscheidende Ausdruck des politischen Willens.
Im April 2026 hat die Bundeskanzlei ihre Praxis nach Kritik aus dem Parlament etwas angepasst. Werden mehrere Einträge «von gleicher Hand» festgestellt, muss neu mindestens eine der Unterschriften bescheinigt werden. Das grundlegende Problem bleibt jedoch bestehen: Wer Unterstützung beim Ausfüllen benötigt, kann weiterhin eine gültig gemeinte und eigenhändig geleistete Unterschrift verlieren.
Ausgerechnet Menschen mit Unterstützungsbedarf werden benachteiligt
Die verschärfte Praxis sollte Manipulationen beim Unterschriftensammeln verhindern. In ihrer heutigen Form trifft sie jedoch auch Menschen, bei denen keinerlei Täuschungsabsicht vorliegt.
Gerade ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sind häufig darauf angewiesen, dass eine andere Person einzelne Angaben auf einem Formular für sie einträgt. Auch wer aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer anderen körperlichen Einschränkung vorübergehend nicht schreiben kann, kann Unterstützung benötigen.
Aus unserer Sicht darf diese Unterstützung nicht dazu führen, dass Menschen faktisch von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden. Entscheidend muss sein, ob eine stimmberechtigte Person ihren politischen Willen selbst zum Ausdruck bringt und die Unterschrift eigenhändig leistet.
Streich-Moratorium gefordert
Die Stiftung für direkte Demokratie fordert von Bundesrat, Parlament und Bundeskanzlei drei Massnahmen:
1. Unterschriften vorläufig nicht mehr allein wegen «gleicher Hand» streichen. Solange die rechtlichen Grundlagen und die Auswirkungen der Praxisänderung nicht geklärt sind, sollen Unterschriften nicht allein deshalb für ungültig erklärt werden, weil Vorname und Name verschiedener Personen von derselben Hand eingetragen wurden.
2. Bereits gestrichene Unterschriften korrigieren. Wo Gemeinden oder die Bundeskanzlei bei laufenden Initiativen und Referenden solche Unterschriften gestrichen haben, sollen sie wieder gezählt werden, sofern keine konkreten Hinweise auf Fälschung oder Manipulation bestehen.
3. Eine gesetzliche Assistenzlösung schaffen. Langfristig braucht es eine klare gesetzliche Regelung für Menschen, die beim Ausfüllen eines Unterschriftenbogens Unterstützung benötigen. Sie sollen sich beim Eintragen ihrer Angaben helfen lassen können und ihren politischen Willen anschliessend selbst durch ihre eigenhändige Unterschrift bestätigen. Die heute bestehende Vertretungslösung genügt diesem Anspruch nicht.
Modellrechung: Wie kommen wir auf 285'000 Personen?
Da der Unterstützungsbedarf beim Ausfüllen von Unterschriftenbogen bisher nicht statistisch erfasst wird, handelt es sich bei den 285'000 Personen um eine Modellrechnung.Wir haben dafür sieben Bevölkerungsgruppen untersucht, für die öffentliche Daten vorhanden sind und bei denen Unterstützung beim Ausfüllen häufig notwendig sein kann. Dazu gehören unter anderem Menschen in Alters- und Pflegeheimen, Menschen in Institutionen für Menschen mit Behinderungen, stark körperlich eingeschränkte Personen, die zu Hause leben, sowie Menschen mit Illettrismus.
Als Datengrundlage dienen unter anderem Zahlen des Bundesamts für Statistik, der KESB, der IV und der Suva. Die Gruppen wurden so abgegrenzt, dass Personen möglichst nicht doppelt gezählt werden. Wo keine genauen Daten zum Unterstützungsbedarf vorhanden sind, arbeiten wir mit Bandbreiten.
Die Zahl von 285'000 ist deshalb kein exakter Messwert. Sie zeigt aber, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um eine relevante Gruppe von Stimmberechtigten.
Unsere Modellrechnung verstehen wir als Public Research. Wir möchten sie gemeinsam mit Betroffenen, Fachpersonen, Verbänden, Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Je besser die Daten und Erfahrungen aus der Praxis sind, desto genauer lässt sich erfassen, welche Bevölkerungsgruppen betroffen sind und wo konkrete Hürden bestehen.
Denn am Ende geht es um einen einfachen demokratischen Grundsatz: Wer stimmberechtigt ist und seinen politischen Willen mit der eigenen Unterschrift ausdrückt, soll mit dieser Unterschrift auch zählen.
Mehr zur Modellrechnung, zu den Hintergründen und unseren Forderungen unter www.jede-unterschrift-zaehlt.ch.

