Bevölkerungsrat Basel: Grünes Licht für Demokratie-Update

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Ein Rechtsgutachten des Zentrums für Demokratie Aarau zeigt: Ein ausgeloster Bevölkerungsrat ist mit Bundes- und Kantonsverfassung vereinbar. Für einen Pilot in Basel-Stadt genügt ein Gesetz. Damit wird Basel zum Flaggschiff für Bevölkerungsräte in der Schweiz und zur Vorlage für weitere Kantone und Gemeinden.

Daniel Graf, Stiftung für direkte Demokratie

Am Freitagabend, 5. Juni 2026, war die Safranzunft in Basel bis auf den letzten Platz besetzt. Rund 200 Menschen waren gekommen, um über eine Idee zu sprechen, die in der Schweiz noch wenig bekannt ist: einen Rat, dessen Mitglieder nicht gewählt, sondern ausgelost werden.

Fachleute stellten das Konzept vor, junge Menschen berichteten von ihren Erfahrungen in einem solchen Rat. Im Saal sassen Basler:innen ebenso wie Gäste aus der ganzen Deutschschweiz. Nach dem Kick-off steht dank einem Gutachten nun fest, dass das Demokratie-Update auch rechtlich zulässig ist.

Das Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) hat geprüft, ob ein Bevölkerungsrat in Basel-Stadt mit der Bundesverfassung und mit der Basler Kantonsverfassung vereinbar ist. Das Ergebnis ist klar: Er ist es, solange er das gewählte Parlament ergänzt. Für die Stiftung für direkte Demokratie ist das ein wichtiger Schritt. Wir haben das Basler Projekt von Beginn an begleitet und am Gutachten als Projektpartnerin mitgewirkt.

Was ist ein Bevölkerungsrat?

Ein Bevölkerungsrat bringt Menschen zusammen, die per Los bestimmt werden. Die Auslosung sorgt dafür, dass im Rat nicht nur jene sitzen, die sich ohnehin politisch engagieren, sondern ein Querschnitt der Bevölkerung: nach Alter, Geschlecht, Bildung, Herkunft und Quartier. Die Ausgelosten nehmen sich Zeit für eine einzige Frage. Sie hören Fachleute mit unterschiedlichen Sichtweisen an, wägen Argumente ab und erarbeiten gemeinsam Empfehlungen an Parlament, Regierung und Öffentlichkeit.

Entscheidend ist die Rollenteilung. Der Bevölkerungsrat berät, er entscheidet nicht. Gesetze beschliessen weiterhin der Grosse Rat und, wo es die Verfassung vorsieht, die Stimmberechtigten. Der Rat bereichert diese Entscheide um eine Perspektive, die im politischen Betrieb sonst schwer zu gewinnen ist: das wohlüberlegte Urteil von Menschen, die keine Wiederwahl anstreben und keine Organisation vertreten.

Besonders wertvoll ist das bei Fragen mit langem Zeithorizont. Bäume, die eine Stadt im Hitzesommer kühlen, wachsen zwanzig Jahre. Eine Wohnungspolitik wirkt über Jahrzehnte. Eine Legislatur dauert vier Jahre. Das ist kein Vorwurf an die Gewählten, sondern eine Eigenschaft des Systems: Was erst nach dem nächsten Wahltermin Wirkung zeigt, gerät im politischen Alltag leicht ins Hintertreffen. Ein Bevölkerungsrat schafft für solche Fragen einen eigenen Raum.

Bürger:innenräte bereits getestet

Ganz neu ist die Idee nicht. In Ostbelgien besteht seit 2019 ein permanenter Bürgerdialog, der im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verankert ist. In Irland legte die Citizens' Assembly von 2016 bis 2018 unter anderem die Grundlage für das Referendum zum Abtreibungsrecht.

Auch die Schweiz hat Erfahrungen gesammelt, etwa mit Bevölkerungspanels im Kanton Zürich, die das ZDA wissenschaftlich begleitet hat, mit dem Bürger:innenrat für Ernährungspolitik 2022 und mit dem nationalen Bevölkerungsrat 2025 zu den Gesundheitskosten. Was bisher fehlte, ist ein Bevölkerungsrat, der rechtlich verankert ist und regelmässig tagt. Hier setzt Basel an.

Das Basler Pilotprojekt

Im Frühjahr 2026 begannen in Basel die ersten Meet-ups, kleine Gesprächsrunden, in denen Interessierte die Idee des Bevölkerungsrates kennenlernen und mitgestalten konnten.

Mit dem Kick-off in der Safranzunft trat das Projekt im Juni an die Öffentlichkeit, die Medien von SRF bis Bajour berichteten darüber. Im August erprobten Schulklassen im Demokratielabor des Theaters Basel, wie ein Bevölkerungsrat zum Thema Hitze arbeiten könnte. Im selben Monat wurde der Verein Bevölkerungsrat Basel gegründet, der das Projekt seither trägt.

Das Ziel ist ambitioniert. Der Kanton Basel-Stadt soll einen Bevölkerungsrat über mehrere Jahre erproben und dabei an die bestehenden politischen Abläufe anbinden. Bewährt er sich, soll er dauerhaft verankert werden, als festes Format für komplexe und langfristige Fragen.

Was das Gutachten sagt

Das Gutachten misst den Bevölkerungsrat an drei Grundsätzen.

  1. Die Gewaltenteilung (Art. 51 BV) verlangt, dass ein ausgelostes Gremium das gewählte Parlament weder ersetzt noch in seinen Kernaufgaben beschränkt. Beratende und vorbereitende Aufgaben sind zulässig.
  2. Die Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) ist gewahrt, weil im Moment der Auslosung alle die gleiche Chance haben.
  3. Die Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) schliesslich bindet einen gesetzlich verankerten Rat an dieselben Regeln wie Behörden: Er darf vor Abstimmungen Empfehlungen abgeben, wenn sie sachlich, vollständig, transparent und verhältnismässig sind, eine Kampagne führen darf er nicht.

Auch die Kantonsverfassung steht nicht im Weg. Das Gutachten hält fest: «Der Kanton Basel-Stadt verfügt über ein offenes System, das Raum für demokratische Innovationen bietet, sofern der politische Wille zur gesetzgeberischen Anpassung besteht.»

Mitberaten heisst nicht mitbestimmen

Den Einbezug von Menschen ohne Stimmrecht hält das Gutachten für zulässig. Ein beratender Rat gleicht in seiner Funktion einer institutionell verstärkten Petition, und Petitionen stehen in Basel allen offen, unabhängig von Alter und Pass.

Der Basler Bevölkerungsrat ist kein Stimmrecht durch die Hintertür. Die Stimmbevölkerung hat 2024 das kantonale Stimm- und Wahlrecht für Ausländer:innen abgelehnt. Darum gilt: Wer abstimmt, entscheidet. Wer im Bevölkerungsrat sitzt, berät.

Ein Gesetz genügt für den Start

Ob es eine Verfassungsänderung braucht, hängt am Behördenbegriff. Mitglieder von Behörden werden in Basel-Stadt gewählt (§ 70 KV BS). Ein ausgeloster Rat, der nicht hoheitlich handelt und dessen Ergebnisse nur begrenzt verbindlich sind, etwa mit einem Recht auf Rückmeldung und einem Anzugsrecht, ist deshalb keine Behörde. Für ihn genügt ein Gesetz, das der Grosse Rat beschliessen kann.

Für den Start beschreibt das Gutachten eine Pilotklausel in einem formellen Gesetz. Sie regelt die Grundzüge und erlaubt eine mehrjährige, befristete Testphase, die Einzelheiten legt der Regierungsrat in einer Verordnung fest. Am Ende steht eine Auswertung. Für die dauerhafte Verankerung halten die Autor:innen die Kantonsverfassung für «rechtspolitisch vorzugswürdig», weil auch andere Mitwirkungsrechte dort geregelt sind und eine Verfassungsgrundlage dem Rat eine stärkere Legitimation verleiht.

Der Basler Trägerverein liest daraus einen Plan in zwei Stufen: zuerst die Erprobung per Gesetzesartikel, nach der Auswertung die Verankerung in der Verfassung. Stimmt die Bevölkerung dann über einen Verfassungsartikel ab, kann sie sich auf Erfahrungen aus Basel stützen statt auf Annahmen.

Basel als Flaggschiff

Damit wird Basel zum Flaggschiff für Bevölkerungsräte in der Schweiz. Erstmals liegt eine vertiefte rechtliche Prüfung vor, die zeigt, wie ein ausgeloster Rat in die bestehende Ordnung eines Kantons passt. Dazu kommen ein Verein, der das Projekt trägt, ein Netzwerk aus Zivilgesellschaft, Stiftungen und Wissenschaft und eine Öffentlichkeit, die sich bereits für die Idee interessiert.

Basel bringt dafür gute Voraussetzungen mit. Der Kanton hat eine lebendige demokratische Tradition und mit der Mitwirkung der Quartierbevölkerung bereits ein Instrument, an das ein Bevölkerungsrat anknüpfen kann. Gleichzeitig zeigt sich in Basel besonders deutlich, wie gross der Anteil der Menschen ist, die von politischen Entscheiden betroffen sind, an der Urne aber nicht mitwirken. Wenn ein Bevölkerungsrat diese Perspektiven in die Beratung einbringt, ohne die Entscheidungsrechte der Stimmberechtigten anzutasten, stärkt er das Vertrauen in die Demokratie insgesamt.

Eine Vorlage für Kantone und Gemeinden

Das Gutachten ist auf Basel-Stadt zugeschnitten. Seine Prüflogik reicht aber über Basel hinaus. Die Grenzen aus dem Bundesrecht gelten für alle Kantone gleichermassen: Gewaltenteilung, Rechtsgleichheit beim Los und Abstimmungsfreiheit. Wer in einem anderen Kanton einen Bevölkerungsrat einführen will, muss das eigene kantonale Recht prüfen, also den Behördenbegriff, die bestehenden Mitwirkungsrechte und die Frage, ob ein Gesetz genügt oder die Verfassung angepasst werden muss. Für Kantone mit vergleichbaren Strukturen bietet die Basler Untersuchung laut Gutachten «wertvolle Anhaltspunkte und eine Orientierung».

Übertragbar ist laut Gutachten auch der Ansatz, einen Bevölkerungsrat zuerst als befristetes Pilotprojekt zu erproben und ihn erst danach dauerhaft zu verankern. Dafür genügt wohl auch in anderen Kantonen jeweils eine gesetzliche Grundlage. Für weitere Städte und Gemeinden dürfte dasselbe gelten. Auch sie bewegen sich innerhalb der Grenzen des Bundesrechts und müssten für ein Pilotprojekt ihr jeweiliges kantonales Gemeinderecht und ihre Gemeindeordnung prüfen.

Mut für ein Demokratie-Update

Basel kann zeigen, wie der Weg von der Idee zum verankerten Bevölkerungsrat aussieht, und damit anderen Mut machen, ihn ebenfalls zu gehen. In diesem Sinn verstehen wir Basel als Werkstatt für das nächste Demokratie-Update der Schweiz.

Der Verein Bevölkerungsrat Basel arbeitet nun an einem Entwurf für einen Gesetzesartikel, der ein befristetes Pilotprojekt ermöglicht. Ins Basler Recht kann er auf drei Wegen gelangen: über eine Vorlage des Regierungsrates, über eine Motion aus dem Grossen Rat oder über eine Volksinitiative. Alle drei Wege sind demokratisch und gangbar. Der Verein führt dazu Gespräche und will bis Anfang 2027 die Grundlagen für den Entscheid über das weitere Vorgehen vorbereiten.

Die Stiftung für direkte Demokratie unterstützt diesen Prozess weiterhin. Ob aus der Idee eine Institution wird, entscheiden am Ende der Grosse Rat und die Basler Stimmbevölkerung. Das Gutachten hat geklärt, dass der Weg dorthin rechtlich offen ist.

👉🏼 Mehr über das Basler Pilotprojekt bevoelkerungsrat-basel.ch und die ZDA-Studie.

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Andreas Glaser, Lara Lehmann, Konstanze Mohr, Valérie Gubler: Rechtliche Rahmenbedingungen für die institutionelle Einbettung eines Bevölkerungsrates im Kanton Basel-Stadt. Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA), Oktober 2026. Im Auftrag der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Mercator Schweiz. Projektpartnerin: Stiftung für direkte Demokratie.