e-ID to Go: Altersnachweis statt Ausweiskopie

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Die staatliche e-ID verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Doch die technische Infrastruktur soll bereits 2027 bereitstehen. Mit «e-ID to Go» schlägt die Stiftung für direkte Demokratie eine einfache Lösung vor: einen sicheren, online erhältlichen Alters- und Personennachweis. Damit könnten wir unser Alter bestätigen, ohne persönliche Daten preiszugeben. Unser neues Konzeptpapier zeigt, wie das funktionieren könnte.

Sandro Scalco und Daniel Graf, Stiftung für direkte Demokratie

Wer online ein altersbeschränktes Produkt bestellen will, muss häufig sein Geburtsdatum angeben, eine Ausweiskopie hochladen oder sein Gesicht scannen lassen. Auch an der Self-Checkout-Kasse müssen wir den Ausweis vorzeigen, obwohl eigentlich nur eine einzige Frage beantwortet werden muss: Ist diese Person mindestens 18 Jahre alt?

Das geht auch anders. Mit der staatlichen e-ID könnten wir künftig einfach bestätigen, dass wir eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. Ohne Namen, ohne Geburtsdatum, ohne Ausweiskopie.

Und vor allem: ohne digitale Datenspur, die verschiedene Unternehmen miteinander verknüpfen können. Genau dafür haben wir bei der Stiftung für direkte Demokratie das Konzept «e-ID to Go» entwickelt.

Die e-ID verzögert sich, aber swiyu startet 2027

Ende Juni 2026 hat der Bund die Einführung der staatlichen e-ID auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Grund sind Sicherheitsrisiken durch KI-generierte Deepfakes beim geplanten Online-Ausstellungsverfahren.

Die gute Nachricht: Die staatliche Vertrauensinfrastruktur swiyu ist davon nicht betroffen. Sie soll im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. Über swiyu können künftig digitale Nachweise ausgestellt, auf dem Smartphone gespeichert und überprüft werden.

Bereits im September haben wir deshalb zwei Vorschläge für einen raschen Start der e-ID eingebracht: Die vollständige e-ID soll sicher, kostenlos und barrierefrei im Passbüro erhältlich sein. Gleichzeitig soll der Bund eine vereinfachte e-ID prüfen, die online bezogen werden kann. Diesen zweiten Vorschlag haben wir nun konkretisiert.

So könnte «e-ID to Go» funktionieren

Die Idee ist einfach: Statt gleich eine vollständige e-ID auszustellen, stellt der Bund zunächst einen digitalen Nachweis mit reduziertem Funktionsumfang bereit.

Dafür nutzt die e-ID to Go die bestehende swiyu-Infrastruktur und einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor: den Chip im biometrischen Schweizer Pass oder künftig in der neuen biometrischen Identitätskarte.

Der Chip lässt sich kontaktlos mit einem NFC-fähigen Smartphone auslesen. Der Bund müsste dabei die Echtheit des Ausweises und dessen Zuordnung zur antragstellenden Person zuverlässig überprüfen. Ob und wie das sicher umgesetzt werden kann, muss eine Machbarkeitsprüfung zeigen.

Nach erfolgreicher Prüfung würde die Person mehrere digitale Nachweise in ihrer swiyu-Wallet erhalten. Diese könnten jeweils einmal verwendet werden, damit verschiedene Altersprüfungen nicht miteinander verknüpft werden können.

Auch gegen Bots könnte die e-ID helfen

Ein zweites Einsatzgebiet sind digitale Personennachweise, auch «Proof of Personhood» genannt. Damit könnten Nutzer gegenüber einer Online-Plattform bestätigen, dass hinter einem Konto ein echter Mensch steht. Auch hier wäre das Ziel, diese Bestätigung zu ermöglichen, ohne die Identität offenzulegen.

Das könnte beispielsweise bei Social-Media-Plattformen, Online-Communities oder digitalen Abstimmungen hilfreich sein. Es wäre kein vollständiger Schutz gegen Bots und Missbrauch, aber ein zusätzlicher Baustein für vertrauenswürdige digitale Räume.

Besonders wichtig ist der Datenschutz beim digitalen Jugendschutz. Altersgrenzen müssen überprüfbar sein, ohne dass dafür neue Datenbanken mit persönlichen Informationen oder Bewegungsprofilen entstehen.

Ein Gewinn für Bevölkerung und Wirtschaft

Ein staatlicher Altersnachweis könnte viele der heutigen kommerziellen Lösungen ersetzen. Statt unterschiedlicher Identifikationsdienste mit eigenen Konten, Verträgen und Datenschutzrisiken gäbe es eine gemeinsame, standardisierte Infrastruktur.

Davon würden alle profitieren: Unternehmen müssten weniger persönliche Daten verarbeiten. Nutzer könnten selbst entscheiden, welche Informationen sie freigeben. Und für Menschen mit Behinderungen könnte ein barrierefreier Online-Bezug den selbstständigen Zugang zu Dienstleistungen erheblich erleichtern.

Zugleich hätte die e-ID to Go einen weiteren Vorteil: Sie würde die staatliche e-ID im Alltag bekannt machen. Wer die swiyu-Wallet bereits für Altersnachweise nutzt, kennt die Anwendung und kann später einfacher auf die vollständige e-ID umsteigen.

Jetzt braucht es einen Entscheid des Bundes

Technisch beginnt die e-ID to Go nicht bei null. Die swiyu-Wallet, die digitalen Nachweise und die entsprechenden Protokolle sind bereits Teil des staatlichen e-ID-Projekts. Neu ist vor allem die zusätzliche Prüfung über den Ausweis-Chip und die sichere Zuordnung zum Smartphone-Nutzer oder zur Smartphone-Nutzerin. Genau hier müssen die technischen und sicherheitsrelevanten Fragen geklärt werden.

Wir schlagen deshalb vor, dass das Bundesamt für Justiz gemeinsam mit fedpol und den zuständigen Fachstellen die Machbarkeit umgehend prüft. Parallel dazu soll ein Prototyp für erste Anwendungen entwickelt werden, etwa für einen Online-Shop und eine Self-Checkout-Kasse. Unser Ziel: Ein Grundsatzentscheid des Bundes bis Ende 2026 und ein verbindlicher Fahrplan. Damit könnte die e-ID to Go möglichst bereits zum Start von swiyu im Jahr 2027 oder kurz danach verfügbar werden.

Die vollständige e-ID bleibt unser Ziel. Doch wir müssen nicht warten, bis sämtliche technischen Herausforderungen gelöst sind, um erste sinnvolle Anwendungen zu ermöglichen. Die e-ID to Go könnte zeigen, wie eine digitale Schweiz funktioniert, in der wir weniger persönliche Daten preisgeben müssen und trotzdem sicher unterwegs sind.

👉🏼 Konzeptpapier: e-ID to Go: Datensparsamer Alters- und Personennachweis online beziehbar über swiyu, Daniel Graf und Sandro Scalco, Stiftung für direkte Demokratie, September 2026 (PDF)