• Demokratie-Studie

  • Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Demokratie-Studie zu den Auswirkungen der Bilateralen III. Gerne halten wir Sie in den nächsten Wochen auf dem Laufenden. Die Publikation der Studie ist für Mitte Juni geplant.

    Dank einem grosszügigen Gönner können wir die Grundkosten der Studie des Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) decken. Uns fehlen jedoch noch 20’000 Franken, um die Studienresultate aufzubereiten, Kommunikations- und Medienarbeit zu leisten und Gespräche über die Auswirkungen mit Entscheidungsträger:innen zu führen.

    Unterstützen Sie uns auch mit einer Spende? Herzlichen Dank.

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    Die Verwaltung der Spenden an die Stiftung für direkte Demokratie wird vom steuerbefreiten Verein Public Beta mit Sitz in Basel übernommen.

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    stiftung@demokratie.ch

  • Warum ein Studienbericht zu den Auswirkungen der Bilateralen III?

    Das Herzstück der Bilateralen III ist die dynamische Rechtsübernahme. Sie verpflichtet die Schweiz, neue EU-Gesetze in den abgedeckten Bereichen laufend zu übernehmen. Bisher hat die Schweiz EU-Recht freiwillig und punktuell nachvollzogen. Künftig wird sie das automatisch tun müssen.

    Unbekannte Auswirkungen

    Bis jetzt gibt es keine Studie, welche die Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme für Demokratie und Föderalismus in der Schweiz bedeutet. Für eine direkte Demokratie wie die Schweiz ist dies jedoch von grosser Wichtigkeit.

    Im Zentrum unseres Interesses stehen die Mitwirkungsrechte des Parlaments, die direktdemokratischen Instrumente, die politische Partizipation und die Stellung der Kantone. Die Studie des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA), verfasst im Auftrag der Stiftung für direkte Demokratie, stützt sich dabei unter anderem auf teilweise noch unveröffentlichte Dissertationen, die untersuchen, wie sich die EU-Ebene auf politische Prozesse in der Schweiz auswirkt.

    Unbeantwortete Fragen

    Der Bundesrat und Teile des Parlaments stellen bisher die formelle Perspektive in den Vordergrund. Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz hielt bereits 2024 fest, dass die institutionellen Elemente die Verfassung, die politischen Rechte und den Föderalismus wahren.

    Mehrere wissenschaftliche Stimmen halten diese Einschätzung jedoch für zu knapp. Sie weisen darauf hin, dass nicht nur die formellen Mitwirkungsrechte entscheidend sind, sondern auch die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten im politischen Prozess.

    In Ihrer Vernehmlassungsantwort im Oktober 2025 hat die Stiftung für direkte Demokratie dem Bundesrat vorgeschlagen, die Auswirkungen auf die Mitspracherechte zu prüfen und ggf. flankierende Massnahmen zu prüfen.

    Da der Bundesrat diese Anregung nicht aufgenommen hat, hat sich die Stiftung für direkte Demokratie entschieden, selbst eine Studie in Auftrag zu geben. Sie wird auch Vorschläge für flankierende Massnahmen enthalten.

    Danke, dass Sie unser Engagement für eine lebendige Demokratie unterstützen.

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    Daniel Graf

    Stiftungsrat Stiftung für direkte Demokratie,

    Gründer WeCollect